Zusätzlich zur gesetzlich verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung kann und sollte ein Fahrzeughalter unter bestimmten Umständen stets eine Kasko-Versicherung abschließen. Dabei steht er allerdings meist vor der Wahl, ob eher eine Kfz-Teilkasko-Versicherung oder eine Kfz-Vollkasko-Versicherung anzuraten wäre.
Beide sind nicht verpflichtend und auch nicht pauschal sinnvoll. Letztere deckt aber natürlich weit mehr Schadenfälle ab und ist speziell bei teuren beziehungsweise verhältnismäßig neuen Autos anzuraten.
Besonderheiten der Kfz-Vollkasko-Versicherung
Die Kfz-Vollkasko-Versicherung umfasst zunächst alle Schadensfälle, die auch eine Kfz-Teilkasko-Versicherung abdeckt. Das bedeutet, sie übernimmt sämtliche Regulierungen, die auf Diebstahl oder höhere Macht wie beispielweise Hagel, Glasbruch oder Feuer zurückgehen.
Darüber hinaus springt die Kfz-Vollkasko-Versicherung ein, wenn der Versicherte die Schäden an seinem Fahrzeug selbst verursacht. Dies gilt unter anderem auch für Unfälle, die aus Fehlverhalten im Straßenverkehr, also dem Missachten von Verkehrsschildern oder Ähnlichem, resultieren. Allein Schäden, die dem Einfluss von Drogen oder Alkohol zuzuschreiben sind, bilden eine Ausnahme. Diese werden von der Versicherung in der Regel nicht übernommen.
Sinn und Deckung einer Kfz-Vollkasko-Versicherung
Viele Autobesitzer schrecken aufgrund der hohen Beiträge vor einer Kfz-Vollkasko-Versicherung zurück und tatsächlich sollte der Kosten-Nutzen-Faktor vor jedem Abschluss sorgfältig geprüft werden. Ebenso muss die Summe der Selbstbeteiligung, die sich individuell vereinbaren lässt, die persönlichen Umständen widerspiegeln.
Als Faustregel kann man festlegen, dass sich eine Kfz-Vollkasko-Versicherung überwiegend für Neufahrzeuge und wertige Gebrauchtwagen unter sechs Jahren empfiehlt. Des weiteren spielt die Frage nach dem Stellenwert des Autos im beruflichen und privaten Leben eine nicht zu verachtende Rolle.
Bezüglich der Selbstbeteiligung muss jeder Versicherte abwägen, welche Selbstbeteiligung ihm den größten Vorteil bringt. Eine höhere Selbstbeteiligung bedeutet niedrigere Beiträge zur Kfz-Vollkasko-Versicherung, muss im Fall der Fälle aber auch aufgebracht werden – und umgekehrt.
Zuletzt sollte sich selbstverständlich das eigene Fahrverhalten bei der Entscheidung auswirken, denn wer viel im Straßenverkehr unterwegs ist, trägt logischerweise ein gesteigertes Risiko.
