Analog zu einem Kraftfahrzeug auf vier Rädern, muss auch die Motorrad-Versicherung mindestens eine Haftpflichtversicherung aufweisen, damit der Fahrer in Deutschland aktiv am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Neben dieser gesetzlich verpflichtenden Versicherung kann wie beim Auto außerdem eine Teilkasko-Versicherung oder eine Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden. Letztere decken zusätzlich zu den Kosten, die aus der Regulierung von Schäden am Fahrzeug Dritter entstehen, auch solche Schäden ab, die der Versicherte oder andere Umstände an seinem eigenen Motorrad verursachen.
Besonderheiten der Motorrad-Versicherung
Im Grunde besteht im Rahmen der Motorrad-Versicherung kein wesentlicher Unterschied zur Kfz-Haftpflichtversicherung und den Kasko-Versicherungen. Die Haftpflichtversicherung übernimmt die Schadensregulierung für Fahrzeuge Dritter, nicht aber die eigener Schäden am Motorrad. Die Teilkasko-Versicherung steht für all jene Schäden am eigenen Fahrzeug gerade, die auf Diebstahl oder höhere Macht zurückzuführen sind wie Hagel, Feuer oder Sturm. Die Vollkasko-Versicherung als Motorrad-Versicherung wiederum tritt dann auf den Plan, wenn durch das Verschulden des Versicherten Schäden an seinem Fahrzeug entstehen.
Sinn und Deckung einer Motorrad-Versicherung
Eine Haftpflichtversicherung muss vorliegen, sonst ist es dem Fahrer nicht gestattet, das Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen. Je nach Alter und Wert kann diese allein ausreichen, meist jedoch stehen die eventuellen Reparaturkosten in keinem Verhältnis zu den Beiträgen der Motorrad-Versicherung und es lohnt sich, eine optionale Kasko-Versicherung abzuschließen.
Entsprechend den Kfz-Versicherungen variieren auch bei der Motorrad-Versicherung die Beitragssummen je nach Vertragsvereinbarung, insbesondere nach Beschaffenheit der Selbstbeteiligung. Je niedriger diese liegt – oder wenn überhaupt keine Selbstbeteiligung vertraglich geregelt wurde – mit desto höheren Beiträgen muss der Versicherte verständlicherweise rechnen.
Allerdings existiert bezüglich der Motorrad-Versicherung die gern genutzte Möglichkeit, das Fahrzeug nur saisonal begrenzt zu versichern, wenn es beispielsweise nur in den warmen Sommermonaten aus der Garage rollt. Mit einem entsprechenden Kennzeichen versehen, das diese Spanne ausweist, gilt die Motorrad-Versicherung dann automatisch in dieser Zeit und ruht den Rest des Jahres über, wofür keine Beträge gezahlt werden müssen.
