KFZ Versicherung wechseln

Wollen Sie die PKW Versicherung wechseln und waren somit schon woanders versichert, bedenken Sie bitte, dass ein Versicherungswechsel zum Vertragsende mit einer einmonatigen Kündigungsfrist einhergeht, d. h. also bei den meisten Versicherungen zum 01. Januar des Folgejahres, wenn Sie auch daran gedacht haben, bis zum 30.11. des laufenden Versicherungsjahres zu kündigen.

Was man alles beim Wechsel der KFZ Versicherung beachten sollte

Bei Erwerb eines neuen Autos, egal ob Gebraucht- oder Neufahrzeug können Sie ganz problemlos die PKW Versicherung kündigen.


Auch gibt es sogenannte Sonderkündigungsrechte, die aber nur greifen, wenn Sie von der Versicherung neu eingestuft oder umgestuft wurden in eine andere Fahrzeugklasse (Typen- oder Regionalklasse) und sich dadurch der Beitrag erhöht oder aber wenn sich der Beitrag der Versicherung erhöht, nicht aber die Leistungen. Ebenso besteht eine Kündigungsmöglichkeit nach einem Schadensfall.